AGB Haftung


Suhre Garage AG, Schöftland, Waschstrasse Suhre Garage AG, Schöftland, Waschstrasse Suhre Garage AG, Schöftland, Waschstrasse Suhre Garage AG, Schöftland, WaschstrasseDie Angebote der Waschstrasse Suhre Garage AG erfolgen ausschliesslich nach diesen vorliegenden Geschäftsbedingungen. Mit dem Erwerb der verschiedenen Dienstleistungen anerkennt die Kundschaft die Gültigkeit der vorliegenden Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil.

Die Kundschaft ist verpflichtet, beim Erwerb einer Dienstleistung das Personal auf alle Umstände hinzuweisen, die beim Waschvorgang zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten.

Die Suhre Garage AG haftet für Schäden an Fahrzeugen nur, soweit diese vom Personal vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind.

Für Schäden an Fahrzeugen wird überdies nur gehaftet, sofern solche vor dem Verlassen des Betriebsgrundstückes dem Personal mitgeteilt worden sind und ein schriftlicher Rapport inkl. Fotos erstellt wurde und dieser vom Kunden und uns unterschrieben ist. Der Kunde ist in diesem Fall beweispflichtig.

Den schriftlich angebrachten Einfahrtshinweisen für die Benützung der Autowaschstrasse ist Folge zu leisten. Für Schäden, die aufgrund einer Missachtung dieser Einfahrtshinweise entstanden sind, übernimmt die Suhre Garage AG keinerlei Haftung.

Sie waschen Ihr Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für allfällige Schäden an Antennen, Zierleisten, Scheibenwischern, Aussenspiegeln, Felgen, Spoilern, folierte Auto und nicht original montierten Teilen sowie Kratzer und Lackschäden wird keine Haftung übernommen.


Für die Betriebssicherheit des Fahrzeuges hat die Kundschaft die alleinige Verantwortung.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Ansprüche ist das für den Ort der Niederlassung zuständige Gericht. Bei Rechtsstreitigkeiten gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Firmensitz der Suhre Garage AG.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschliesslich der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Der Suhre Garage AG bleibt es ausdrücklich vorbehalten, die vorliegenden AGB jederzeit an die Gegebenheiten anzupassen und sofort anzuwenden.